Informationen zum EhrenamtBundeskinderschutzgesetzAuch in der Jugendverbandsarbeit wird das Bundeskinderschutzgesetz zunehmend Thema. Dieses verlangt auch im Rahmen von ehrenamtlichem Engagement den Schutz bei möglicher Kindeswohlgefährdung...Die dazu geforderten erweiterten Führungszeugnisse können übrigens kostenfrei beantragt werden. Beratung dazu in der Koordinations- und Beratungsstelle des KJR.Informationen und Formulare - unter anderem die auszufüllende Bestätigung für das Ehrenamt finden sie hier.Merkblatt zur Befreiung von der Gebühr für das FührungszeugnisGebührenbefreiung für die Erteilung von Führungszeugnissen (Deutscher Städtetag)Arbeitshilfe Führungszeugnisse KJRSFormblatt´zum Erfassen der Vorlagen des FührungszeugnisWesentliche Inhalte des EhrenamtsgesetzesHöhere Freibeträge - Beschränkung der HaftungRückwirkend zum 1. Januar 2013 steigen • die steuer-und sozialabgabefreie Übungsleiterpauschale um 300 Euro auf 2.400 Euro • und die allgemeine Ehrenamtspauschale um 220 Euro auf 720 Euro.Die zivilrechtliche Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedernvon Vereinsorganen (Vergütung bis maximal 720 Euro/Jahr) wird beschränkt. Sie haftennur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung galt bisher nur fürMitglieder des Vorstands.Erleichterte VereinsarbeitGemeinnützige Vereine oder Stiftungen erhalten Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen,Zuschüssen, Spenden oder auch durch Veranstaltungen. Dieses Geld dürfen sieausschließlich für ihre gemeinnützigen Zwecke verwenden. Zum Beispiel für die Mieteeines Vereinsheimes, für Geräte und Materialien, für die Aufwandsentschädigungen anÜbungsleiter und andere Ehrenamtliche oder für ihre Jugendarbeit. Jetzt erleichterneinfachere steuerliche Regelungen die Vereinsarbeit: • Frist zur Mittelverwendung um ein Jahr verlängert: Bisher müssen Vereine undandere gemeinnützige Organisationen ihre Einnahmen grundsätzlich im folgendenJahr für ihre gemeinnützigen Zwecke ausgeben. Nun hat man ein weiteres JahrZeit. • Bildung einer "freien Rücklage" erleichtert: Ein Teil der Einnahmen kann unterengen Voraussetzungen zurückgelegt werden. Nicht ausgeschöpfte Mittel könnenab 2014 zwei Jahren vorgetragen werden. • Wiederbeschaffungsrücklage gesetzlich festgelegt: Damit wird die bisherigeVerwaltungspraxis gesetzlich festgeschrieben. Die Rücklagenbildung für teurereErsatzinvestitionen, zum Beispiel einen neuen Vereinsbus ist damit auch gesetzlichabgesichert. • Höhere Umsatzgrenze für Sportveranstaltungen: Die Umsatzgrenze beträgt ab2013 45.000 Euro (vorher 35.000). Damit sind kleinere Veranstaltungen steuerfrei.Das spart Vereinen bürokratischen Aufwand. Bei höheren Umsätzen müssen alleVeranstaltungen voll versteuert werden.Ehrenamtsgesetz Kurzfassung >>> pdfLink >>>Aus: http://www.erfahrung-ist-zukunft.de/SharedDocs/Artikel/Engagement/Ehrenamt/20130405-gesetz-zur-st%C3%A4rkung-desehrenamtes-in-kraft.html ]
Young help - Jugendliches EhrenamtAuszeichnung für ehrenamtliches Engagement Einmal im Jahr findet eine zentrale Veranstaltung statt, bei der jugendliche Ehrenamtliche mit einem Zertifikat ausgezeichnet werden.Wer junge Menschen kennt, die sich seit mindestens 1 Jahr ehrenamtlich für andere engagierenund eine Auszeichnung verdient haben, kann sich beim Kreisjugendring Meißen e.V. melden und seinen Vorschlag abgeben:formlos per Mail: info@kjr-meissen.deoder mit dem Anmeldeblatt >>> PDFRückfragen beantworten wir sehr gern unter +49 351 - 833 63 26Anmeldeblatt>>>Zertifikat - Muster>>>Ausfüllhinweise>>>